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Charterversicherung - Sicherheit für Skipper und bis zu neun Crewmitglieder

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Genießen Sie Ihren Segelurlaub - Mit Sicherheit - weltweit!

Endlich Urlaub - einem ausgedehnten Chartertörn auf einer Motor- oder Segelyacht steht nichts mehr im Wege, doch

Schaden am Schiffsrumpf
  • was ist, wenn ein Anleger mal nicht klappt und andere Schiffe oder die Steganlage beschädigt werden?
  • was passiert mit Ihrer Chartergebühr, wenn Sie als Skipper kurzfristig zuhause bleiben müssen oder ein Crewmitglied ausfällt?
  • wer hilft, wenn Ihre Kaution einbehalten wird?
  • wer bezahlt den Arztbesuch im Ausland?

PANTAENIUS hat einen umfassenden Versicherungsschutz für den Chartertörn entwickelt. Wählen Sie aus den vier Charter-Paketen - Basis, Silber, Gold oder Premium - das Paket aus, welches Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Auf der Basis der Skipperhaftpflicht- und der Reiserücktrittskosten-Versicherung stocken Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell auf. Damit Sie und bis zu neun Crewmitglieder ihren Chartertörn sorglos genießen können.

Zu beachten:
Der Versicherungsschutz kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages oder bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Charterversicherung online buchen

Skipperhaftpflicht-Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Yacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko-Versicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen. Wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften wollen, ist eine Skipperhaftpflicht-Versicherung unerlässlich. Die normale Haftpflicht-Versicherung übernimmt diesen Schaden nicht. Weitere Bestandteile der Skipperhaftpflicht sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung, Vermögensschäden.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Diese Deckung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter sowie An- und Abreise.

Erweiterungsmöglichkeiten

Die Kautions-Versicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält - ob berechtigt oder nicht.

Die Auslandsreisekranken-Versicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowei die Überführungskosten im Todesfall.

Die Insassenunfall-Versicherung als weiterer optionaler Versicherungs-Bestandteil deckt weltweit Invaliditätsschäden, Bergungskosten und den Todesfall.